FAQ EasyGov 2.0

Allgemeines zu EasyGov

  • Was ist EasyGov?

    EasyGov.swiss ist die kostenlose Online-Plattform des Bundes, über die Unternehmen verschiedene Behördenleistungen von Bund und Kantonen digital erledigen können. Dazu gehören unter anderem Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren. EasyGov funktioniert als sogenannter “One-Stop-Shop”: Nutzende können alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Account abwickeln. Mit der strategischen Neuausrichtung von EasyGov 2.0 verfolgt das SECO das Ziel, die Plattform langfristig organisatorisch und technisch weiterzuentwickeln. Die heutige IT-Architektur von EasyGov wird in Core-, Info und Fachmodule aufgetrennt und die Verantwortungen von Kernorganisation und Partnerbehörden werden neu geregelt. Die Fachmodule sollen parallel und primär dezentral auf Basis einer Low-Code-Plattform umgesetzt werden. Dadurch können Partnerbehörden zukünftig ihre Prozesse selbständig und effizient in die Plattform integrieren.

  • Was ist ein Fachmodul?

    Neue Behördenleistungen, welche auf EasyGov angeboten werden sollen, werden in einem sogenannten “Fachmodul” entwickelt. Fachmodule liegen in der Verantwortung und Kontrolle der jeweiligen Partnerbehörde, unterliegen jedoch auch gewissen Vorgaben von EasyGov.

  • Welche Leistungen bietet EasyGov an?

    Aktuell stehen rund 60 Behörden­leis­tungen auf EasyGov zur Verfügung. Das Angebot richtet sich sowohl an bestehende Unternehmen als auch an Startups und Gründerinnen und Gründer. Letztere können ihre Firma direkt beim Handelsregister, der AHV, der Mehrwertsteuer oder der Unfallversicherung anmelden. Bestehende Unternehmen können sich unter Eingabe der UID-Nummer auf EasyGov registrieren und Behördenleistungen durchführen. Das Angebot wird laufend aus­gebaut.

  • Welches sind die Vorteile der EasyGov-Plattform?

    Plattformelement

    Konkreter Vorteil

    Nutzen für Partnerbehörde

    1

    Basisdienste der Plattform

    Keine eigene Entwicklung von Basisdiensten notwendig (Login, Postfach, Benachrichtigungen, Zahlungen).

    Reduzierter Aufwand, erhöht Durchlässigkeit und verbessert UX für Endkunden. Tiefere Kosten sowie schnellere Umsetzung neuer Leistungen.

    2

    Wiederverwendbare Low-Code-Komponenten

    Nutzung bestehender Low-Code-Templates, Prozesse und UI-Komponenten.

    Einfachere Entwicklung, höhere Geschwindigkeit, einheitliche UX trotz fragmentierter Leistungen.

    3

    Standardisierte Schnittstellen

    Einheitliche und dokumentierte Schnittstellen zur Anbindung von Fachapplikationen und sonstiger Drittsysteme.

    Vereinfachte Anbindung bestehender Systeme sowie geringerer Integrations- und Wartungsaufwand.

    4

    Connected Service Integrations

    Bestehende Leistungen können über Teilintegrationen schrittweise angebunden werden.

    Investitionsschutz für bestehende Lösungen und risikoarme Nutzung der Plattform.

    5

    Plattformbetrieb

    Kein zusätzlicher Betrieb von Applikationen oder technischer Infrastruktur notwendig.

    Entlastung im Betrieb sowie Fokus auf fachliche Leistungen statt technische Aufgaben.

    6

    Ressourcenbereitstellung

    Bereitstellung von Ressourcen durch das SECO.

    Keine “lokale” Beschaffung notwendig.

    7

    Partnerorientierte Weiterentwicklung der Plattform

    Plattformfunktionen werden auf Basis der Bedürfnisse und Rückmeldungen der Partnerbehörden weiterentwickelt.

    Praxisnähe der Plattform und starke Ausrichtung auf Anforderungen von Partnern.

    8

    EasyGov Service Desk

    EasyGov Service Desk als erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.

    Entlastung im First Level Support von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

  • Wer kann EasyGov nutzen?

    EasyGov steht allen Schweizer Unternehmen und Stiftungen zur Verfügung, um behördliche Angelegenheiten online zu erledigen. Zielgruppe sind primär Unternehmen, gewisse Behördenleistungen wie beispielsweise Arbeitszeitbewilligungen mit regelmässiger oder wiederkehrender Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit richten sich an Grossunternehmen. Zudem können auch private Dienstleister wie Treuhänder oder Notare im Mandat eines Unternehmens Aufträge erledigen. Weiter steht die Nutzung von EasyGov auch ausländischen Unternehmen offen, beispielsweise für das Meldeverfahren für Erwerbstätigkeiten von Personen aus dem EU/EFTA-Raum von bis zu 90 Tagen. Kenntnisse von Zuständigkeiten und Abläufen der jeweiligen Verwaltung sind nicht erforderlich.

  • Ab wann steht die neue Plattform EasyGov 2.0 zur Verfügung?

    Die aktuelle Planung sieht folgende Meilensteine vor: die Initialisierungsphase wurde Ende August 2024 abgeschlossen, seit Q3 2024 läuft die Konzeptphase inklusive der Beschaffung. Ab Q3 2026 ist die Umsetzung geplant. Die Einführung von EasyGov 2.0 erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2027.

Voraussetzungen

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Nutzung von EasyGov 2.0 erfüllt sein?

    Die EasyGov-Plattform steht grundsätzlich allen offen; besondere Voraussetzungen für die Nutzung bestehen nicht. 

    Auf der EasyGov 2.0 Plattform werden 

    • Verwaltungseinheiten von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten, 

    • Öffentlich-rechtliche Organisationen, 

    • Unternehmen 

    eigene (Behörden-) Leistungen anbieten können. 

  • Wann ist eine Zugänglichmachung von Behördenleistungen über EasyGov verpflichtend?

    Das ist im Artikel 11 des Bundesgesetzes über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG) geregelt: 

    Behörden müssen nach Artikel 11 UEG ihre Behördenleistungen über EasyGov zugänglich machen, sofern: 

    • sich die Behördenleistung an Unternehmen und andere UID-Einheiten richtet; 

    • Bundesrecht vollzogen wird; 

    • die Behörde die Behördenleistung elektronisch anbietet; 

    • das Zugänglichmachen der Behördenleistung auf EasyGov nicht dem anwendbaren Recht entgegensteht. 

    Artikel 11 UEG wird gemäss aktuellem Stand im Verlauf des Jahres 2027 – d.h. sobald die entsprechenden Verordnungen vorliegen – in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt tritt auch die Verpflichtung zur Zugänglichmachung in Kraft, wobei die Bundeskanzlei Ausnahmen und Umsetzungsfristen definieren kann. 

Vorgehen für die Integration auf EasyGov

  • Wie verläuft die Integration auf EasyGov organisatorisch?

    Jedes Entwicklungsvorhaben für ein Fachmodul, muss von der Partnerbehörde bei EasyGov (Kontakt: partner@easygov.swiss) angekündigt werden. Ein EasyGov-Mitarbeiter wird anschliessend Kontakt aufnehmen und die ersten Schritte einleiten. In der Regel und mit heutigem Kenntnisstand verläuft eine Fachmodulentwicklung entlang der (aus Gründen der Übersichtlichkeit etwas zusammengefassten) folgenden Schritte: 

    Schritt 
    Beschreibung 
    Fachmodul anmelden 
    Bedarf zur Entwicklung eines Fachmoduls anmelden. Vorbereitung Erstgespräch seitens EasyGov ermöglichen. 
    Erstgespräch führen 
    Klärung von Zielen, Erwartungen, Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten zwischen der EasyGov-Kernorganisation und der Partnerbehörde. 
    Maturität festhalten 
    Bewertung der organisatorischen und fachlichen Maturität der Partnerbehörde in Bezug auf die Fähigkeit zur Umsetzung eines Fachmoduls auf der EasyGov-Plattform. 
    Ressourcenplanung 
    Falls benötigt, Beantragung von “EasyGov” Ressourcen zur Umsetzung des angemeldeten Fachmoduls. 
    Vereinbarung 
    Formelle Regelung der Zusammenarbeit zwischen der EasyGov-Kernorganisation und der Partnerbehörde. 
    Konstituierung Team 
    Sicherstellung eines funktionierenden minimalen Teams (MTS) zur Umsetzung eines Fachmoduls. Das MTS stellt ein Minimum an notwendiger Ressourcen dar und wird beim Erstgespräch bereits thematisiert und in der Vereinbarung festgehalten. 
    Onboarding 
    Erstellung von Logins etc. der Partnerbehörde zur aktiven Nutzung der EasyGov-Plattform. 
    Aufbau Know-how 
    Befähigung der Partnerbehörde zur fachlichen, technischen und methodischen Entwicklung eines Fachmoduls zur Publizierung auf der EasyGov-Plattform. 
    Entwicklung des Fachmoduls 
    Umsetzung des Fachmoduls (Analyse > Entwicklung > Testing > Go-Live). 
    10 
    Einführung des Fachmoduls 
    Vorbereitung zur Einführung des Fachmoduls in den operativen Betrieb. 
    11 
    Go-Live 
    Fachmodul wird technisch, fachlich und organisatorisch korrekt auf Produktion released und geht in den Betrieb über- 

    Wichtig: Obwohl die Partnerbehörde organisatorisch und finanziell grundsätzlich unabhängig agiert, wird diese fachlich und organisatorisch begleitet und, zumindest falls erfordert und notwendig, unterstützt.

  • Wie verläuft die Integration auf EasyGov technisch?

    Schritt 
    Beschreibung 
    Abnahme Architektur & Schnittstellen 
    Vor dem Beginn der Umsetzung ist ein Quality-Gate erfolgreich abzuschliessen. 
    Umsetzung 
    Die Partnerbehörde oder Fachorganisation setzt das Fachmodul nach den von EasyGov bereitgestellten Anleitungen und Vorlagen um.  

    Die Fachorganisation muss hierbei definieren, ob sie eine Standard Service Integration und einer Connected Service Integration durchführen möchte, siehe auch FAQs für Partnerbehörden von EasyGov | Was ist der Unterschied zwischen der Standard Service Integration und einer Connected Service Integration

    Im Fall einer Standard Service Integration steht der Fachorganisation die Umsetzung mittels Low Code Plattform zur Verfügung, siehe auch FAQs für Partnerbehörden von EasyGov | Muss die Low Code Plattform seitens EasyGov verwendet werden?.  

    Die von EasyGov definierten Standards müssen für eine Integration zwingend eingehalten werden. 

    Technische Dokumentation 
    Die Partnerbehörde oder Fachorganisation muss die notwendigen technischen Informationen der neuen Behördenleistung abgeben. Dabei wird zwischen der Anbindung eines neuen Fachmoduls und dem Hinzufügen einer neuen Behördenleistung in ein existierendes Fachmodul unterschieden. 
    Anbindung an EasyGov 
    Die neue Behördenleistung oder das neue Fachmodul wird von EasyGov dem Behördenleistungskatalog hinzugefügt. 
    Tests 
    Das Fachmodul wird von der Partnerbehörde selbst und/oder durch Testspezialisten aus dem EasyGov Ressourcenpool getestet. Die Freigabe erfolgt durch die Partnerbehörde. 
    Go-Live 
    Wenn die Tests erfolgreich sind, kann die neue Behördenleistung oder das neue Fachmodul live geschaltet werden. 
  • Wie lange dauert eine technische Integration auf EasyGov?

    Die tatsächliche Projektdauer hängt massgeblich von der fachlichen Komplexität, der Tiefe der Backend-Integrationen sowie der Verfügbarkeit und Erfahrung der eingesetzten Projekt-Ressourcen ab. 

    Um die Entwicklung jedoch so effizient wie möglich zu gestalten, stellt EasyGov für die Standard Service Integration ein Low-Code Fachmodul-Template bereit. Dieses dient als technisches Fundament und beinhaltet bereits wesentliche Basisfunktionen wie die Anbindung an den EasyGov-Core (Authentifizierung) und das standardisierte UI-Design. 

    Sie starten somit nicht bei Null, sondern setzen auf einer erprobten Architektur auf. Der verbleibende Aufwand konzentriert sich konsequent auf die Umsetzung Ihrer spezifischen Prozesslogik und die Anbindung Ihrer Fachverfahren. 

    Basierend auf bisherigen Erfahrungswerten können für die Umsetzung mit Low-Code folgende ungefähre Rahmenzeiten angenommen werden, sofern die Spezifikation geklärt ist: 

    • Geringe Komplexität: ca. 1 bis 2 Monate (Standard-Formulare, einfache Datenübergabe)

    • Mittlere bis hohe Komplexität: ca. 3 bis 6+ Monate (Umfangreiche Prozesslogik, komplexe Echtzeit-Schnittstellen)

    Alternativ ist die Umsetzung als High-Code-Lösung (Individualentwicklung) möglich. Hierbei ist erfahrungsgemäss mit einer längeren Entwicklungsdauer zu rechnen, da Sie nicht von den Beschleunigungseffekten der Low-Code-Plattform profitieren und die technische Anwendungsstruktur ohne die genannten Vorlagen grundständig aufbauen müssen.

Kosten und Kontakt

  • Welche finanziellen Aufwände muss ich als Partnerbehörde bei der Nutzung von EasyGov übernehmen?

    Partnerbehörden entwickeln ihre Fachmodule eigenverantwortlich und tragen die dafür anfallenden Kosten. Die Aufwände für Entwicklung, Weiterentwicklung, Unterhalt und Betrieb der EasyGov-Plattform (Infomodul, Coremodul, Low-Code-Infrastruktur) werden nicht an Partnerbehörden weitergegeben, auch wenn diese durch Fachmodule verursacht werden.

  • Welche Kostenarten fallen für Fachmodule von Partnerbehörden an?

    Kostenart 

    Kostenbestandteile 
    Verrechnungsart 
    Ressourcenpools 
    Für den Fall, dass Partnerbehörden keine eigene Ressourcen mitbringen: 
    • Ressourcen für Konzeption, Umsetzung, Testing und Weiterentwicklung der Fachmodule. 

    • Bereitstellung von Experten können beim SECO gegen volle Kostendeckung bezogen werden. 

    1:1 Verrechnung 
    Betrieb 
    • Laufender Betrieb der Fachmodule (Hosting, Betrieb gemäss SLA) 

    Ziel ist eine 1:1 Verrechnung der Aufwände. Die konkrete Verrechnungsart der Betriebskosten ist zum Zeitpunkt der vorliegenden Publikation noch nicht abschliessend festgelegt. 
    Lizenzen 
    • Interne Nutzer- und Entwicklungslizenzen der Low-Code Plattform. 

    1:1 Verrechnung 
    Fachsupport 
    • Kosten für den durch von EasyGov bereitgestellten 1st-Level-KMU-Support 

    1:1 Verrechnung 

    Grundsätzlich kann ist durch die Entwicklung auf einer geteilten Low-Code Plattform und dem Betrieb über EasyGov mit Skaleneffekten zu rechnen, sodass die Entwicklungs- und Betriebskosten im Vergleich zu einer Eigenentwicklung signifikant günstiger sind. 

    Für mehr Informationen zum EasyGov-Kostenaufteilungsmodell für Partnerbehörden kontaktieren Sie bitte das EasyGov-Team (Kontakt: partner@easygov.swiss). 

  • Was kostet die Umsetzung eines Fachmoduls als Partnerbehörde?

    Die Höhe der Umsetzungskosten sind stark vom Umfang des geplanten Fachmoduls abhängig und können demnach nicht pauschal für alle Fachmodule festgelegt werden. Die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Fachmodulumfänge stellen eine Annahme des Umfangs / Komplexitätsgrades möglicher Fachmodule dar. Die Aufwände bewegen sich entsprechend auf einem breiten Spektrum und sind direkt abhängig vom gewählten Funktionsumfang bzw. dem Komplexitätsgrad der umgesetzten Behördenleistung. Gestartet werden kann aber in einem mittleren 5-stelligen Bereich. 

    Bei einer Fachmodulumsetzung mittels der durch EasyGov zur Verfügung gestellten Low-Code Plattform, kann aufgrund der angebotenen EasyGov-Services (bspw. Loginverfahren, standardisierte UI-Elemente und Schnittstellen, wiederverwendbare Low-Code Vorlagen) gegenüber einer klassischen High-Code-Entwicklung eine Kostenersparnis von >40% erwartet werden.

    Annahmen zum Funktionsumfang von Fachmodulen

    Umfang 
    Beschreibung des Fachmoduls 
    XS 
    Bildet einen einzigen Prozessschritt ohne tiefergreifende Logiken und/oder Validierungen ab. Externe Schnittstellen sind auf ein Minimum begrenzt. 
    S 
    Bildet einen überschaubaren, linear aufgebauten Fachprozess ab. Kann bereits mehrere Formulare und Prozessschritte, inkl. einfacher Validierungen beinhalten. Externe Schnittstellen sind begrenzt vorhanden. 
    M 
    Bildet einen Fachprozess mit mehreren Verfahrensschritten und externen Validierungen ab. Umfasst die Anbindung mehrerer Umsysteme. 
    L 
    Bildet einen grossen Fachprozess mit hoher technischer und fachlicher Komplexität ab, integriert mehrere Umsysteme und stellt erhöhte Anforderungen an Qualitätssicherung, Betrieb und Koordination. 
    XL 
    Bildet einen sehr umfassenden Behördenprozess ab und umfasst zahlreiche Prozesse, Validierungen und Schnittstellen.  
  • Wie kann bei Interesse Kontakt mit EasyGov aufgenommen werden?

    Bitte kontaktieren Sie bei Interesse das EasyGov-Team (Kontakt: partner@easygov.swiss).

Technologie

  • Muss die Low-Code-Plattform seitens EasyGov verwendet werden?

    Grundsätzlich ist die Nutzung der EasyGov Low-Code-Plattform der empfohlene Standard, da sie auf Vorlagen basiert und eine schnelle sowie kosteneffiziente Umsetzung (Kosteneinsparung von >40% gegenüber klassischer High-Code-Entwicklung) ermöglicht. In begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Connected Service Integrations oder besonderen fachlichen Anforderungen, ist auch eine High-Code Umsetzung möglich.

  • Was ist der Unterschied zwischen Standard Service Integration und Connected Service Integration?

    Bei der Standard Service Integration wird der Behördengang direkt innerhalb der EasyGov-Plattform umgesetzt und betrieben. Die Anwendung ist ein integraler Bestandteil der EasyGov-Plattform und wird vollständig durch EasyGov betrieben. 

    Bei der Connected Service Integration wird eine (bereits bestehende) Fachapplikation einer Partnerbehörde in EasyGov eingebunden. Der Behördengang selbst wird in der bestehenden Anwendung durchgeführt, nicht in EasyGov. Für die EasyGov-Nutzenden bedeutet dies, dass der Einstieg über EasyGov erfolgt und eine Weiterleitung zur externen Anwendung erfolgt, wo der eigentlich Behördengang durchgeführt wird. Mit Abschluss des Behördengangs wird der Nutzende wieder zu EasyGov zurückgeleitet. Dies ist für Kunden aufgrund der Kontextsynchronisierung und des SSO via EasyGov transparenter im Vergleich zu komplett entkoppelten Behördenleistungen. Im Unterschied zur Standard Service Integration verbleibt der Betrieb der Fachapplikation bei einer Connected Service Integration bei der jeweiligen Partnerbehörde. 

    Beschreibung_EasyGov_Integrations_Möglichkeiten

  • Wann sind Standard Service Integration und Connected Service Integration jeweils zu verwenden?

    Eine Standard Service Integration (Integrationsmuster für systeminterne Portalfachmodule) wird verwendet, wenn noch keine bestehende Fachapplikation vorhanden ist, oder eine bestehende Lösung abgelöst werden soll.  

    Eine Connected Service Integration (Integrationsmuster für systemexterne Portalfachmodule) wird eingesetzt, wenn bereits eine funktionierende Fachapplikation existiert und diese weiterhin genutzt werden soll. 

Infos für Behörden, die bereits Leistungen auf EasyGov haben

  • Code Freeze September 2026 – September 2027

    Mit der Projektfreigabe der Umsetzungsphase von EasyGov 2.0 ab Mitte 2026 beginnt gemäss aktueller Planung die Anbindung der bestehenden Behördenleistungen an die kommende EasyGov 2.0 Plattform. Ab September 2026 wird im Zuge dieser Arbeiten intensiv an den bestehenden Behördenleistungen gearbeitet und deren Anbindung an die neue EasyGov 2.0 Plattform vorangetrieben. Aufgrund dieser Arbeiten muss die gesamte Weiterentwicklung von EasyGov 1.x gestoppt (Freeze) und Änderungen an den bestehenden Behördenprozesse müssen gleichzeitig auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

    Für Sie als Partnerbehörde bedeutet dies, dass von September 2026 bis September 2027 grundsätzlich keine Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen an den bestehenden Behördenleistungen möglich sind Ausnahmen sind nur für Notfall-Changes im Sinne von «Keep the Lights on» möglich. Dabei handelt es sich um Changes, ohne deren Umsetzung die Sicherheit des Systems beeinträchtigt wäre oder die Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet werden könnte. Diese können wie bis anhin beim Betrieb gemeldet werden und durchlaufen anschliessend den bereits heute implementierten Change-Prozess. Anbindungen an bestehenden Behördenleistungen, die nur konfigurative Arbeiten voraussetzen – beispielsweise im Bereich Ausländerrechtliche Meldungen und Bewilligungen – können weiterhin vorgenommen werden.

    Geplante Roadmap für die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung von EasyGov, inbesondere für bestehende Leistungen von Partnerbehörden.

Bitte benutzen Sie einen moderneren Browser