Anmeldung einer Behördenleistung auf EasyGov

Nachfolgend finden Sie das Antragsformular, mit welchem Sie als Behörde oder Organisation Ihren Bedarf zur Entwicklung einer Behördenleistung (sog. «Fachmodul») auf EasyGov beim SECO anmelden können. Aktuell und bis zum Go-Live der neuen EasyGov-Plattform ab voraussichtlich Mitte September 2027 dient das Formular der Erstellung einer «Warteliste».

Antragsformular für neue Behördenleistung starten

Rechtliche Grundlagen

Die «Verordnung über das Zugänglichmachen von Behördenleistungen über die zentrale elektronische Plattform nach dem Unternehmensentlastungsgesetz» (Artikel 6, Ziffer 1/Stand vom 06.02.2026) verpflichtet Behörden zur Meldung an das SECO, wenn sie Behördenleistungen über die zentrale elektronische Plattform (EasyGov) zugänglich machen müssen.

Medienmitteilung vom 15.03.2024: Bundesrat setzt Unternehmensentlastungsgesetz in Kraft

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