Unternehmensentlastungsgesetz (UEG)
Mit der Schaffung des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG) will der Gesetzgeber Unternehmen administrativ entlasten. Einen wesentlichen Beitrag leistet hier die zentrale elektronische Plattform EasyGov als Online-Schalter für Unternehmen. Die Bestimmungen sind im vierten Abschnitt des UEG zu finden.
Umsetzung und Inkraftsetzung UEG
Das UEG wurde am 29. September 2023 in der Schlussabstimmung vom National- und Ständerat mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Die Inkraftsetzung des UEG soll in verschiedenen Etappen erfolgen. In Bezug auf EasyGov bedeutet dies, dass – mit Ausnahme von Artikel 11 UEG – sämtliche EasyGov-Bestimmungen des vierten Abschnittes des UEG voraussichtlich im Frühjahr 2024 in Kraft treten werden. Artikel 11 UEG, welcher die Verpflichtung zum Zugänglichmachen von digitalen Behördenleistungen beim Vollzug von Bundesrecht auf EasyGov vorsieht, wird gemäss aktuellem Stand im Verlauf des Jahres 2026 – d.h. sobald die entsprechende Verordnung vorliegt – in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch das ganze UEG abschliessend in Kraft treten.
Weiterführende Unterlagen
- Botschaft zum Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG) (PDF, 1 MB)
- Unternehmensentlastungsgesetz vom 29. September 2023
- Verabschiedung des UEG durch die Eidgenössischen Räte; Chronologie des Geschäftes mit Ratsunterlagen: 22.082 | Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz UEG) | Geschäft | Das Schweizer Parlament
- Verabschiedung der Botschaft und des Gesetzentwurfs durch den Bundesrat:
Medienmitteilung vom 9. Dezember 2022: Bundesrat will Unternehmen administrativ entlasten